Befreiung von Fremdenergien und Besetzungen

Besetzt werden können alle Menschen, die ihre Energiekörper, ihre Aura aus verschiedenen Gründen durchlässig gemacht haben, oder deren Bewusstheit getrübt ist.

Hierzu gehören u.a. Schocksituationen, traumatische Erlebnisse, Bewusstseinstrübung durch Narkose oder Schädel-Hirn-Traumen, Hypnose, Trance, Süchte.

Fremdenergien können sich u.a. äußern in:

  • Körperlichen Schmerzen, die medizinisch keine Ursache haben
  • Energieverlust, andauernde Erschöpfungszustände trotz ausreichender Erholungsphasen.
  • Plötzliche Stimmungsschwankungen oder bisher unbekannte Gemütszustände wie z.B. Ängste, Phobien, depressive Verstimmungen

An dieser Stelle möchte ich eine Klientin zu Wort kommen lassen mit ihrer Bewertung:

„Ich kam bei Angelika an, total erschöpft und mit Blutungen. Ich wusste den Grund nicht.
Sie stellte sofort fest, dass ich unter einen schwarzmagischen Angriff litt.
Gemeinsam mit ihrer Kollegin Doris konnten beide Heilerinnen mich nach einer etwa 45 minütigen Behandlung befreien.
Während dieser Zeit war mir übel und schwindelig, ich konnte nicht sitzen und hatte unkontrollierbare Zuckungen in meinem Körper. Nach der Behandlung kam mein Gesichtsfarbe zurück, ich wurde sofort energetisiert, und mein Körper fühlte sich leicht und endlich gesund an. Die Blutungen hörten auch sofort auf.
Ich bin den beiden Frauen sehr dankbar!
Seitdem überlasse ich nichts dem Zufall: Täglich baue ich Schutz auf und reinige mein Energiekörper!“

Fremdenergien auflösen

Fremdenergien wie u.a. verstorbene, erdgebundene Seelen lassen sich mit Hilfe energetischer Clearings vom Betroffenen lösen und weg schicken. Oft handelt es sich um Seelen, die nach ihrem Tod nicht den Weg ins Licht gefunden haben und erdgebunden bleiben. Zum Beispiel:

  • Seelen, die aus karmischen Gründen erdgebunden bleiben (z.B. durch ein Versprechen wie: Ich werde immer und ewig für dich da sein).
  • Seelen, die durch starke Gefühle wie Wut, Eifersucht, Gier sich ans Irdische binden, einen Menschen nicht loslassen wollen.
  • Seelen, die nicht losgelassen werden (z.B. eine Mutter kann ihr verstorbenes Kind nicht gehen lassen).
  • Seelen, die Angst vor „Bestrafung“ haben (z.B. streng Gläubige).
  • Seelen die eines plötzlichen Todes (z.B. Unfall, Herzinfarkt, Tod unter Narkose) gestorben sind und/oder sich ihres Todes nicht bewusst, verwirrt und verängstigt sind. Hierzu findest Du eines meiner Erlebnisse: